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   BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92   

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BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92 (https://dejure.org/1992,1263)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1992 - 4 AZR 83/92 (https://dejure.org/1992,1263)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 (https://dejure.org/1992,1263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Laboringenieurs im öffentlichen Dienst - Aufhebung eines Urteils, wenn zwischen Verkündung und Zustellung mehr als ein Jahr liegt - Beginn der Revisionsfrist bei fehlender Zustellung im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Bestimmung der Arbeitsvorgänge ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 22, 23, Anlage 1a VergGr. III (Laboringenieur)
    Eingruppierung eines Laboringenieurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 469 (Ls.)
  • BB 1993, 368
  • DB 1994, 944
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, nämlich eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung des Senats).

    Das Landesarbeitsgericht geht insoweit in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, indem es eine deutlich wahrnehmbar erhöhte Qualität der Arbeit, die erhöhtes Wissen und Können oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation verlangt, fordert (vgl. BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.).

    Diese Anforderungen sieht das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG Urteile vom 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59 = AP, aaO; BAGE 51, 284 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975) vor allem deshalb als erfüllt an, weil der Kläger sich auf die Vorgaben von drei Hochschullehrern mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten einzustellen hat, er zusätzlich für alle Arbeitsvorgänge über ausgeprägte praktische Fertigkeiten im apparativen Bereich verfügen muß, ihm die Ausbildungsinhalte der Studenten im gesamten Bereich Mikrowellentechnik vom Grundstudium bis zur Diplomarbeit präsent sein müssen und weil sich seine Tätigkeit auf das gesamte Spektrum des Fachschwerpunktes bezieht, sie in allen Phasen des Studienganges zu leisten ist und weil er schließlich für die von ihm geforderte Hilfestellung vor allem bei der Betreuung von Projektgruppenarbeiten und Diplomarbeiten sich in ständig neue und schwierige Problemstellungen einzudenken hat.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, nämlich eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung des Senats).

    Diese Anforderungen sieht das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG Urteile vom 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59 = AP, aaO; BAGE 51, 284 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975) vor allem deshalb als erfüllt an, weil der Kläger sich auf die Vorgaben von drei Hochschullehrern mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten einzustellen hat, er zusätzlich für alle Arbeitsvorgänge über ausgeprägte praktische Fertigkeiten im apparativen Bereich verfügen muß, ihm die Ausbildungsinhalte der Studenten im gesamten Bereich Mikrowellentechnik vom Grundstudium bis zur Diplomarbeit präsent sein müssen und weil sich seine Tätigkeit auf das gesamte Spektrum des Fachschwerpunktes bezieht, sie in allen Phasen des Studienganges zu leisten ist und weil er schließlich für die von ihm geforderte Hilfestellung vor allem bei der Betreuung von Projektgruppenarbeiten und Diplomarbeiten sich in ständig neue und schwierige Problemstellungen einzudenken hat.

  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 548/89

    Eingruppierung eines Laboringenieur als technischer Angestellter - Einordnung des

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92
    Dabei geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß der Kläger nicht als Lehrkraft im Sinne der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT anzusehen ist, sondern als Laboringenieur eine technische Hilfstätigkeit ausübt, die nach den Tätigkeitsmerkmalen für technische Angestellte der Anlage 1a zum BAT tariflich zu bewerten ist (vgl. BAG Urteile vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT; vom 11. Februar 1987, BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - und vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 548/89 - beide nicht veröffentlicht).

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung fordert eine Spezialtätigkeit im Tarifsinne eine Tätigkeit, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische und insbesondere pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (BAG Urteile vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - und vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 548/89 - beide nicht veröffentlicht).

  • BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 790/87

    Eingruppierung eines Laboringenieurs als "Lehrkraft" im Sinne der Vorbemerkungen

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92
    Dabei geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß der Kläger nicht als Lehrkraft im Sinne der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT anzusehen ist, sondern als Laboringenieur eine technische Hilfstätigkeit ausübt, die nach den Tätigkeitsmerkmalen für technische Angestellte der Anlage 1a zum BAT tariflich zu bewerten ist (vgl. BAG Urteile vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT; vom 11. Februar 1987, BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - und vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 548/89 - beide nicht veröffentlicht).

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung fordert eine Spezialtätigkeit im Tarifsinne eine Tätigkeit, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische und insbesondere pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (BAG Urteile vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - und vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 548/89 - beide nicht veröffentlicht).

  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 762/79

    Bestimmung der tarifgerechten Vergütung - Begriff des Arbeitsvorgangs -

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92
    Hierüber haben vielmehr die Gerichte selbst zu entscheiden (vgl. BAG Urteil vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 762/79 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.11.1972 - 4 AZR 50/72

    Berufungsurteil - Berufungsgericht - Eingruppierungsstreitigkeiten - Überwiegend

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92
    Hierüber haben vielmehr die Gerichte selbst zu entscheiden (vgl. BAG Urteil vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 762/79 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 22.02.1972 - 4 AZR 163/71

    Prüfung der erheblichen Heraushebung - Maß der Verantwortung - Gesamtheit der

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92
    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens gem. §§ 144, 402 ff. ZPO steht im pflichtgemäßen Ermessens des Gerichts (BAG Urteil vom 22. Februar 1972 - 4 AZR 163/71 - AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92
    Die von diesen Gerichten hierfür angeführte Begründung, dem Rechtsmittelführer müsse die Monatsfrist für die Prüfung, ob sie Revision einlegen wolle, voll verbleiben (vgl. BGH Urteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 -, NJW 1991, 1547), kommt aber im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht zum Tragen, weil hier, anders als in § 552 ZPO geregelt, die Revisionsfrist nach § 9 Abs. 5 ArbGG bei fehlender Zustellung nicht läuft, vielmehr sowohl die Fünfmonatsfrist des § 552 ZPO wie die Jahresfrist nach § 9 Abs. 5 ArbGG zu kumulieren sind (vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 551 Anm. 8B; zum Ganzen auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 73 Rz 37).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, nämlich eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92
    Diese Anforderungen sieht das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG Urteile vom 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59 = AP, aaO; BAGE 51, 284 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975) vor allem deshalb als erfüllt an, weil der Kläger sich auf die Vorgaben von drei Hochschullehrern mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten einzustellen hat, er zusätzlich für alle Arbeitsvorgänge über ausgeprägte praktische Fertigkeiten im apparativen Bereich verfügen muß, ihm die Ausbildungsinhalte der Studenten im gesamten Bereich Mikrowellentechnik vom Grundstudium bis zur Diplomarbeit präsent sein müssen und weil sich seine Tätigkeit auf das gesamte Spektrum des Fachschwerpunktes bezieht, sie in allen Phasen des Studienganges zu leisten ist und weil er schließlich für die von ihm geforderte Hilfestellung vor allem bei der Betreuung von Projektgruppenarbeiten und Diplomarbeiten sich in ständig neue und schwierige Problemstellungen einzudenken hat.
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten

  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79

    Fachkenntnisse

  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 119/85

    Ablauf der 5-Monats-Frist

  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 280/71

    Sonstiger Angestellter - Technischer Angestellter - Technische Ausbildung -

  • BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 548/91

    Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut - Nichtdeutsche Organisation

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Denn die Bewertung, ob der Kläger im Sinne der Richtlinien (Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 5) gem. § 42 Abs. 2 BMT-G überwiegend Arbeiten unter erheblichen gesundheitlichen Gefahren verrichtet, obliegt dem Gericht und nicht dem Sachverständigen (vgl. dazu BAG 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2011 - 12 Sa 52/10

    Eingruppierung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters einer Hochschule mit den

    Im Hinblick auf die erforderlichen didaktischen Fachkenntnisse nahm er Spezialaufgaben im Sinne der Vergütungsgruppe BAT III Fallgruppe 2 wahr (im Anschluss an BAG, Urteil vom 11.11.1992, 4 AZR 83/92, AP Nr. 166 zu § 22, 23 BAT 1975).

    Er war und ist deshalb als technischer Angestellter im Sinne der Allgemeinen Vergütungsordnung zu behandeln (vgl. BAG, Urteil vom 01.06.1977, 4 AZR 111/76, AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT Blatt 2; Urteil vom 11.11.1992, 4 AZR 83/92, AP Nr. 166 zu §§ 22, 23 BAT Blatt 4).

    Ihm müssen die entsprechenden Ausbildungsinhalte der Studenten präsent sein (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.1992, 4 AZR 83/92, AP Nr. 166 zu §§ 22, 23 BAT 1975 Bl. 4 R).

    Die Frage der richtigen Eingruppierung eines akademischen Mitarbeiters mit den Aufgaben eines früheren Laboringenieurs ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil es eine Vielzahl mit dem Kläger vergleichbarer Funktionsträger an deutschen (Fach)Hochschulen gibt und die letzte grundlegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hierzu (Urteil vom 11.11.1992, 4 AZR 83/92, AP Nr. 166 zu §§ 22, 23 BAT) fast zwanzig Jahre zurückliegt.

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    b) Der Senat hat zwar noch mit Urteil vom 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP Nr. 166 zu §§ 22, 23 BAT 1975, entschieden, daß an der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festzuhalten sei, nach der ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten ist, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung ein Zeitraum von mehr als einem Jahr liegt.
  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

    (1.1.) Bei dem Begriff der Spezialaufgaben handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BAG 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; vgl. auch 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 -).

    Spezialaufgaben sind daher solche, die außerhalb der üblichen Aufgaben einer einschlägig ausgebildeten Reiseverkehrskauffrau liegen und deshalb besondere Fachkenntnisse erfordern (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 -).

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Denn nach ständiger Rechtsprechung fordert eine Spezialität im Tarifsinne eine Tätigkeit, die ein außerhalb der üblichen Aufgabe eines einschlägig ausgebildeten Angestellten liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft und deshalb besondere Fachkenntnisse erfordert (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP Nr. 166 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Danach liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, weil das Urteil als nicht mit Gründen versehen zu betrachten ist (§ 551 Nr. 7 ZPO), wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt (BAG Urteil vom 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

    Während der BGH (NJW 1987, 2446, 2447) und in neuerer Zeit das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (BVerwGE 85, 273, 278 und NJW 1991, 310, 313) ausgehend von den Regelungen der Revisions- und der Berufungsfrist im zivilprozessualen Verfahren in den §§ 516, 552 Zivilprozeßordnung (ZPO) diese Frist mit fünf Monaten bemessen, gehen das BSG (SozR 1750 § 551 Nr. 8; BSGE 51, 122, 124; NZA 1984, 332; Urteil vom 19. Dezember 1991, 12 RK 46/91; Urteil vom 19. März 1992, 12 RK 2/92 und Urteile vom 6. März 1991, 13/5 RJ 62 und 67/90), der BFH (BFHE 151, 328) und das BAG (BAGE 38, 55; Urteil vom 27. März 1984, 1 AZR 603/82 und Urteil vom 11. November 1992, 4 AZR 83/92) überwiegend von einer Jahresfrist aus.
  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

    Danach ist für Spezialaufgaben im Tarifsinne eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische, zB pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (Senat 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92

    Erziehungsgeld - Mindestbetrag - Gesetzliche Krankenversicherung - Freiwillige

    Der Senat sieht sich indessen bis zur Entscheidung des Gemeinsamen Senats nicht veranlaßt, seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben (vgl. auch BAG Urteil vom 11. November 1992 - 4 AZR 83/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 12.01.1994 - 4 AZR 65/93

    Eingruppierung kriminaltechnischer Sachverständiger - Streit über die

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß eine Spezialtätigkeit im Tarifsinne ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betreffen müsse, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch nichttechnische Fachkenntnisse herangezogen werden können (zuletzt Senatsurteil vom 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - ZTR 1993, 246 f.).
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 204/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Anforderungen an die

  • LAG Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 13 Sa 40/93

    Unterlassung: Anspruch auf Unterlassung von Tatsachenbehauptungen

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 500/92

    Verspätete Urteilsabsetzung - Streit über die tarifgerechte Eingruppierung einer

  • LAG Köln, 18.12.1998 - 11 Sa 226/98

    Eingruppierungsfeststellungsklage nach Bundesangestelltentarif (BAT);

  • LAG Niedersachsen, 06.07.1994 - 2 Sa 1258/93

    Zur richtigen Eingruppierung einer staatlich geprüften Kinderpflegerin;

  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 5/92

    Bescheid; Zustellung

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